20 November 2022

Ursprünglich sollten alle Internet-User in Deutschland ab 1. Juni 2022 einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet mit mindestens 10 Mbit/s im Download haben. Es gibt aber schon erste Zeichen, dass es mit dem geplanten Starttermin nichts wird.

Deutschland ist immer noch die viertgrößte Wirtschaftsmacht, was die Digitalisierung angeht, macht es aber nicht den Eindruck, den Rang halten zu wollen oder zu können. Und das scheint sich jetzt abermals zu bewahrheiten. Wie dpa und com! jüngst berichteten, kommt es beim sogenannten Recht auf schnelles Internet nämlich aller Voraussicht nach zu einer Verzögerung. So hat das Bundeskabinett eine für Mitte April 2022 geplante Kabinettsbefassung auf Ende des Monats verschoben. Einer Sprecherin des Bundesdigitalministeriums zufolge sollen die Ressortabstimmungen noch laufen.

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Dabei sollen eigentlich am 1. Juni 2022 die in Deutschland Lebenden einen Rechtsanspruch auf mindestens 10 Mbit/s im Download haben. Dem war Ende 2021 eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorausgegangen, wonach alle Bundesbürger:innen erstmals das Recht auf Breitband-Internet im Festnetz bekommen sollen. 

 

Allerdings ist dafür auch grünes Licht vom Bundestagsausschuss und Bundesrat nötig. Doch es gibt nur wenige Sitzungstermine, an denen es noch möglich wäre, Sachverständige anzuhören, und somit auch nicht die benötigte Beratungszeit für die zuständigen Politiker:innen.

Die oppositionelle Unionsfraktion meldet schon Zweifel an, ob der Zeitplan überhaupt haltbar ist. Und auch aus Branchenkreisen heißt es, es könnte knapp werden mit dem Startermin Anfang Juni für gesetzlich verpflichtendes schnelles Internet. Die Ampelkoalition habe „ihr erstes richtiges Projekt im Bereich der digitalen Infrastruktur verbummelt“, lautet der Vorwurf der Vize-Fraktionsvorsitzenden Nadine Schön von der CDU.

Breitband auch für ländliche Gegenden?

In den Städten ist Breitband-Internet oft kein Thema mehr, und so soll vor allem die Landbevölkerung von den zugesagten mindestens 10 Mbit/s im Download profitieren. In abgelegeneren ländlichen Regionen gibt es teilweise gar keine Internetverbindung, weder stationär noch mobil. Und wer in der Coronazeit Nachrichten sah, hat vielleicht auch noch Bilder von auf den Tischen stehenden Schüler:innen im Kopf, die wie im Nebel nach einer Mobilfunkverbindung im Klassenraum zu fischen versuchten. Manche Kommunen haben wegen der anhaltend schlechten Versorgung schon selbst Initiative ergriffen, die letzte Meile mit Geldern der Anwohner:innen zu überbrücken.

Sollte der Rechtsanspruch im Juni oder auch etwas später gelten, könnte die Bundesnetzagentur diesen geltend machen und einen besseren Internetzugang für die Bevölkerung in den ländlich en und abgelegeneren Regionen einfordern. Ja mehr noch, die Bonner Behörde könnte laut com! selbst die Initiative ergreifen und die Verlegung von Leitungen veranlassen.

KMU hoffen auf mehr 

Bei dem Anspruch auf mindestens 10 Mbit/s dürfte es nicht bleiben, denn der soll sich künftig an der allgemeinen Versorgungslage orientieren, womit auch das Minimum Jahr für Jahr steigen soll. Und das wäre doch ein deutlicher Fortschritt, denn das Land ist nicht nur für die dort Lebenden Lebensgrundlage, sondern auch für viele mittelständische Unternehmen, die sich da angesiedelt haben und nicht weiter zusehen wollen, international möglicherweise bald abgehängt zu sein.

 

 

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