Am 30. April wurden die Roaminggebühren ein weiteres mal gesenkt. Doch erst Mitte 2017 verabschiedet sich die EU vollständig von ihnen. Wir zeigen Ihnen, was sich geändert hat und auf was Sie dennoch achten sollten.
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Die Änderungen gehen auf eine Entscheidung des EU-Parlaments vom vergangenen Jahr zurück, nach welchem die Roaminggebühren nach und nach abgeschafft werden sollen. Für die neue Regelung hatte der EU-Ministerrat im Juli 2015 gestimmt, nachdem sie zuvor bereits vom EU-Parlament abgesegnet worden war.
Die Änderungen im Überblick
Die Änderungen beinhalten, dass künftig noch folgende Aufschläge erhoben werden dürfen (hierbei handelt es sich um Nettoaufschläge):
✔ 5 Cent pro Gesprächsminute und Megabyte
✔ 2 Cent pro SMS
✔ 1,2 Cent pro Minute bei einem eingehenden Anruf
Dazu kommt, dass die Summe aus Inlandspreis und Aufschlag die Roaming-Nettopreisobergrenzen nicht überschreiten darf, diese sind momentan:
✔ 19 Cent pro Minute bei abgehenden Anrufen
✔ 5 Cent pro Minute für eingehende Anrufe
✔ 6 Cent pro SMS
✔ 20 Cent pro Megabyte Datenvolumen
Aber: Seit April gibt es keine Roaming-Preisobergrenze mehr! Das Ziel der EU-Verordnung zum Roaming ist es, die Handynutzung im Ausland zu Inlandspreisen zu ermöglichen, was einige Anbieter zu ihren Gunsten ausnutzen.
Denn manche Mobilfunkanbieter sind der Regelung bereits zuvorgekommen und haben die Roaminggebühren bei vielen Verträgen oder Vertragsverlängerungen zwar ganz gestrichen. Welche Regelungen bei Flatrate-Tarifen greifen, sollten Kunden vor Abreise bei ihrem Anbieter jedoch genau erfragen. Nur teilweise gelten die Flatrates auch im EU-Ausland, teils werden allerdings zusätzlich Minuten- und Datenpakete für die Reise angeboten.
Quelle Titelbild: pixabay