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AWS und Azure unter EU-Aufsicht: Der Lock-in wackelt

Cloud-Regulierung: Die EU stuft AWS und Azure vorläufig als DMA-Gatekeeper ein. Was die neuen Pflichten für Architektur und Verträge bedeuten.

Von Alec Chizhik 28. Juni 2026 5 Minuten Lesezeit
AWS und Azure unter EU-Aufsicht: Der Lock-in wackelt

Am 25. Juni 2026 hat die EU-Kommission eine vorläufige Position veröffentlicht: Amazon Web Services und Microsoft Azure sollen als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act gelten. Zum ersten Mal trifft das Regelwerk die Cloud-Infrastruktur selbst. Wer produktiv auf einem der beiden Hyperscaler läuft, sollte die Schlagzeile kurz beiseitelegen und stattdessen die eigenen Verträge aufschlagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erste DMA-Anwendung auf die Cloud: Die Kommission hat AWS und Azure am 25. Juni vorläufig als Gatekeeper benannt. Eine finale Entscheidung steht noch aus, beide Konzerne dürfen vorher Stellung nehmen.
  • Der Trick liegt im Verfahren: AWS und Azure reißen die normalen Schwellenwerte des DMA nicht. Die Kommission stuft sie trotzdem ein, weil sie ein zentrales Zugangstor zwischen Unternehmen und ihren Kunden bildet.
  • Relevant wird es in der Architektur: Datenportabilität, Interoperabilität und das Ende stiller Lock-in-Mechaniken entscheiden, ob aus der Regulierung ein echter Wechsel-Hebel wird.

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Was Brüssel am 25. Juni wirklich beschlossen hat

Die Kommission hat noch keine Strafe verhängt. Es ist eine vorläufige Einschätzung. AWS und Azure sind die ersten Cloud-Dienste, die überhaupt in den Gatekeeper-Mechanismus des Digital Markets Act geraten. Bisher traf das Regelwerk App-Stores, Messenger oder Suchmaschinen. Die Infrastruktur darunter blieb außen vor.

Was ist ein Gatekeeper nach dem Digital Markets Act?

Ein Gatekeeper ist ein großer Plattformbetreiber, den die EU-Kommission als zentrales Zugangstor zwischen Geschäftskunden und Endnutzern einstuft. Mit der Einstufung gelten verschärfte Pflichten zu Fairness, Interoperabilität und Datenzugang. Wer sie verletzt, riskiert empfindliche Bußgelder bis hin zu einem zweistelligen Prozentsatz des Konzernumsatzes.

Interessant ist der Weg dorthin. Der DMA kennt feste Schwellen für eine automatische Einstufung: mindestens 7,5 Milliarden Euro Jahresumsatz im Europäischen Wirtschaftsraum oder 75 Milliarden Euro Börsenwert, dazu 45 Millionen aktive Endnutzer und mehr als 10.000 aktive Geschäftskunden pro Jahr. Für ihre Cloud-Dienste als eigenständige Plattform erreichen AWS und Azure diese Werte nicht sauber. Die Kommission greift deshalb zum qualitativen Pfad und argumentiert über die Marktstellung statt über die reine Zahl. Genau das macht den Fall zum Präzedenzfall: Wenn die Marktstellung reicht, wird die Schwellenwert-Debatte zweitrangig.

Die Begründung der Kommission ist schlicht: AWS und Azure seien ein zentrales Zugangstor zwischen Unternehmen und ihren Kunden in der EU, dessen Bedeutung weiter wachse.

Sinngemäß aus der vorläufigen Position der EU-Kommission, 25. Juni 2026

Ein Datum für die finale Entscheidung nennt die Mitteilung nicht. Üblich ist nach einer Designation eine Übergangsfrist von sechs Monaten, in der ein Gatekeeper die Pflichten umsetzen muss. Wer jetzt plant, rechnet mit einem Korridor statt mit einem festen Stichtag. Das ist genug Zeit für saubere Vorbereitung und zu wenig für ein komplettes Replatforming unter Druck.

Drei Pflichten, die in der Architektur ankommen

Der DMA ist kein abstraktes Wettbewerbspapier. Für Gatekeeper übersetzt er sich in konkrete technische Auflagen. Drei davon betreffen direkt die Plattform-Teams.

  1. Datenportabilität ohne Strafzoll. Ein Gatekeeper muss Geschäftskunden den effektiven Abzug ihrer Daten ermöglichen. In der Praxis heißt das: kontinuierlicher Export, dokumentierte Formate, kalkulierbare Egress-Kosten. Wer heute fünfstellige Beträge zahlt, um Daten aus einer Region zu ziehen, bekommt ein Argument an die Hand.
  2. Interoperabilität an den Schnittstellen. Dienste sollen sich nicht künstlich gegen Wettbewerber abschotten. Für Multi-Cloud-Setups ist das der eigentliche Hebel. Eine API, die nur im eigenen Ökosystem funktioniert, wird regulatorisch angreifbar.
  3. Schluss mit der stillen Selbstbevorzugung. Der eigene Managed-Service darf nicht heimlich bessergestellt werden als das Konkurrenzangebot auf derselben Plattform. Das betrifft Datenbanken, KI-Endpunkte und Marktplatz-Logik gleichermaßen.
10 Prozent
des weltweiten Jahresumsatzes kann ein Bußgeld bei Verstößen gegen den Digital Markets Act erreichen. Das ist der Hebel, der die Auflagen für einen Gatekeeper ernst macht.
Quelle: Digital Markets Act, Artikel 30

Diese Richtung kennt der Markt bereits aus einer anderen Verordnung. Der Data Act zwingt Cloud-Anbieter ohnehin dazu, die Gebühren für einen Anbieterwechsel schrittweise abzubauen, bis sie ganz entfallen. Der DMA legt für die designierten Gatekeeper eine Ebene darüber: Wo der Data Act die Wechselkosten senkt, adressiert er die strukturelle Marktmacht dahinter. Für ein Plattform-Team heißt das, beide Regelwerke zusammen zu lesen. Die Egress-Frage ist damit kein reines Kostenthema mehr. Sie wird zur Compliance-Frage.

Keine dieser Pflichten ist heute schon scharf. Aber jede beschreibt eine Richtung, in die sich die Plattformen bewegen müssen. Für Betreiber ist das eine seltene Gelegenheit: Forderungen, die bislang in Vertragsverhandlungen abprallten, stehen dann im Gesetzestext.

Was im eigenen Setup jetzt auf den Prüfstand gehört

Die ehrlichste Vorbereitung ist unspektakulär. Sie passiert in Verträgen und Runbooks, nicht in Pressemitteilungen. Vier Punkte lohnen den Blick, bevor die finale Entscheidung fällt.

Erstens die Exit-Klauseln. Viele Cloud-Verträge regeln den Einstieg detailliert und den Ausstieg in einem Halbsatz. Genau dort entsteht der Lock-in, den der DMA adressiert. Zweitens das Egress-Budget. Wer nicht weiß, was ein vollständiger Datenabzug kostet, kann keinen Wechsel kalkulieren und keine Verhandlung führen. Drittens die echte Multi-Cloud-Fähigkeit. Eine Anwendung, die formal portabel ist, aber an proprietären Diensten klebt, ist es praktisch nicht. Viertens die Datenhaltung. Liegen Schlüssel, Backups und Logs so vor, dass sie sich auch ohne den Hyperscaler-Stack rekonstruieren lassen.

Diese Arbeit zahlt sich unabhängig vom Ausgang des Verfahrens aus. Ein Setup, das einen sauberen Exit beherrscht, verhandelt besser und steht bei einem Anbieter-Ausfall nicht blank da. Wer den Wechsel nie geprobt hat, merkt im Ernstfall, dass die Backup-Strategie ein Hoffnungswert war. Wie sich Multi-Cloud-Kosten dabei strukturieren lassen, zeigt der Blick auf Cloud-Broker statt Cloud-Chaos: 30 Prozent weniger Multi-Cloud-Kosten.

Die Gatekeeper-Debatte verschiebt die Verhandlungsmacht ein Stück zurück Richtung Kunde. Sie nimmt niemandem die Entscheidung ab, auf welcher Plattform er baut. Aber sie rückt die zweite Frage zurück in die Verhandlung: die nach dem Ausstieg.

Häufige Fragen

Sind AWS und Azure jetzt offiziell DMA-Gatekeeper?

Noch nicht. Die EU-Kommission hat am 25. Juni 2026 eine vorläufige Position veröffentlicht. Beide Konzerne können dazu Stellung nehmen, bevor eine finale Entscheidung fällt.

Warum greift der DMA, obwohl die Schwellenwerte nicht erfüllt sind?

Der Digital Markets Act erlaubt eine Einstufung auch über den qualitativen Weg. Die Kommission begründet sie mit der Marktstellung der beiden Cloud-Dienste als zentrales Zugangstor, nicht mit den festen Umsatz- oder Nutzerzahlen.

Was ändert sich konkret für meine Cloud-Architektur?

Sollte die Einstufung bestehen, rücken Datenportabilität, Interoperabilität und das Verbot der Selbstbevorzugung in den Vordergrund. Praktisch heißt das: kalkulierbare Egress-Kosten, offene Schnittstellen und ein dokumentierter Exit-Pfad.

Wie viel Zeit hätten die Anbieter zur Umsetzung?

Die Mitteilung nennt kein finales Datum. Nach einer Designation gilt im DMA üblicherweise eine Frist von sechs Monaten, in der ein Gatekeeper die Pflichten erfüllen muss.

Sollte ich auf die finale Entscheidung warten, bevor ich handle?

Nein. Exit-Klauseln, Egress-Budget und Multi-Cloud-Fähigkeit zu prüfen, lohnt sich unabhängig vom Verfahren. Diese Vorbereitung verbessert jede Verhandlung und jeden Notfallplan.

Bildquelle: KI-generiert (Juni 2026)

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