12 August 2015

Ist- und Soll-Versteuerung – zwei Begriffe, deren Unterschied im Business-Alltag entscheidend ist. Der Bürosoftware-Anbieter Fortnox erklärt Mittelständlern die Nuancen.

Zwei Begriffe, zwei Bedeutungen – doch wo liegt der Unterschied? Das Fortnox Team hat sich für Euch durch den Steuerwald gekämpft, um den Unterschied zwischen der Ist- und der Soll-Versteuerung aufzuschlüsseln. Grundsätzlich gilt, wer nicht Teil der Kleinunternehmer-Regelung ist, muss die Umsatzsteuer monatlich an das Finanzamt abführen. Dies ist gesetzlich geregelt und kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen.

Wer sich unter einem Netto-Jahresumsatz von 500.000 Euro bewegt oder wer nicht zur Bilanzierung verpflichtet ist, verfügt über die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Antrag auf das Recht der Ist-Versteuerung zu stellen.

Die Ist-Versteuerung

Bei der Methode der Ist-Versteuerung erhält ein Unternehmer die Chance, den Betrag der abzuführenden Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt zu bezahlen, wenn die Summe der Ausgangsrechnung auf dem Konto des Unternehmers eingegangen ist.
Ein Unternehmer versendet beispielsweise eine Rechnung am 10. August 2015. Diese Rechnung wird jedoch erst drei Monate später, am 10. November 2015, vom Kunden des Unternehmers beglichen. Bei der Ist-Versteuerung verfügt der Unternehmer jetzt über das Recht, die Umsatzsteuer dieser Rechnung in der Umsatzsteuervoranmeldung für den November 2015 auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Auf diese Weise können Liquiditätsengpässe vermieden werden.

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Auf das richtige Rechnungsprogramm kommt es an. Quelle: pixabay

Die Soll-Versteuerung

Ein anderes Prinzip wird bei der Soll-Versteuerung angewandt, da es bei dieser Art der Versteuerung irrelevant ist, ob ein Kunde die Rechnung bereits bezahlt hat oder ob der Unternehmer noch auf einen Zahlungseingang warten muss.
Versuchen wir einmal die Soll-Versteuerung anhand des oben genannten Beispiels zu veranschaulichen. Demnach stellt ein Unternehmer am 10. August 2015 eine Rechnung und wartet drei Monate auf einen Zahlungseingang. Bei der Soll-Versteuerung hat der Unternehmer jedoch nicht das Recht, den Betrag der Umsatzsteuer zu einem späteren Zeitpunkt zu begleichen. Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer noch in der Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat August ausweisen und an das Finanzamt abführen. Problematisch ist die Soll-Versteuerung also dann, wenn der Unternehmer auf große Summen seiner Kunden warten muss.

Keine Frage: Die Rechnungsstellung ist komplex. Mit Fortnox Rechnung behalten Sie immer den Überblick über bereits gezahlte Rechnungen, ausstehende Rechnungen und zu begleichende Rechnungen. Zusätzlich verfügt das Rechnungsprogramm über ein automatisches Mahnwesen, sodass Kunden rechtzeitig über ausstehende Forderungen informiert und Liquiditätsengpässe vermieden werden können. Verfügt ein Unternehmer über Fortnox Buchhaltung, kann dieser unter anderem die Umsatzsteuervoranmeldung via ELSTER an das Finanzamt übermitteln.

Die Grundlage dieses Fachbeitrags stammt aus dem Unternehmensblog von Fortnox.

Quelle Headerbild: pixabay