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Durchbrüche

EU streicht Cloud-Wechselgebühr, Mindestabnahme bleibt

Die EU beendet Wechselentgelte in der Cloud. AWS und Google Cloud knüpfen einen kostenlosen Exit trotzdem an vollständige Migration, Fristen und Freigaben.

Von Tobias Massow 1. Oktober 2026 5 Minuten Lesezeit
EU streicht Cloud-Wechselgebühr, Mindestabnahme bleibt

Ab dem 12. Januar 2027 dürfen Cloud-Anbieter den Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht mehr gesondert berechnen, doch die monatliche Nutzung und eine zugesagte Mindestabnahme über eine feste Laufzeit enden damit nicht automatisch. Vor der nächsten Verlängerung zeigt deshalb ein Blick in den Vertrag, ob der Stichtag auch Folgen für Laufzeit und Mindestzusage hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verordnung (EU) 2023/2854 verbietet ab dem 12. Januar 2027 Wechselentgelte für den Wechselvorgang. Laufende Nutzungsentgelte und Entgelte bei vorzeitiger Beendigung bleiben davon getrennt.
  • AWS und Google Cloud beschreiben den kostenlosen Datentransfer nur für den vollständigen Auszug aus einem Dienst. Ein Teilabzug bei fortgesetzter Nutzung desselben Dienstes fällt nicht unter diese Programme.
  • Die Verlängerung zeigt, ob die Laufzeit vor oder nach dem 12. Januar 2027 endet. Eine Mindestzusage über diesen Termin hinaus folgt aus dem Vertrag, nicht aus dem Stichtag.

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Warum der Cloud-Wechsel 2027 in den Einkauf gehört

Ab dem 12. Januar 2027 endet die gesonderte Berechnung des Wechselvorgangs. Laufzeit und Mindestzusage folgen weiter aus dem Vertrag.

Was ist ein Wechselentgelt? Ein Wechselentgelt ist eine gesonderte Gebühr für den Übergang von einem Datenverarbeitungsdienst zu einem anderen. Die Verordnung (EU) 2023/2854 stellt diese Gebühr neben die Kosten der laufenden Nutzung und neben Entgelte, die bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung anfallen können. Ab dem 12. Januar 2027 darf der Anbieter die Wechselgebühr nicht mehr verlangen.

Am 11. Juni 2025 legte der Bitkom den Cloud Report 2025 vor. 53 Prozent der befragten Cloud-Nutzer fühlen sich bei Preisen oder Vertragsgestaltung ausgeliefert. Die Stichprobe der Cloud-Nutzer umfasst 544 von 604 Unternehmen in Deutschland ab 20 Beschäftigten. Die Zahl beschreibt die Verhandlungsposition der Kunden.

Ein Commit ist die Zusage eines Mindestumsatzes über eine feste Laufzeit. Die Klausel bestimmt, was der Kunde bei fortgesetzter Nutzung schuldet und was eine vorzeitige Beendigung kostet, wenn der Vertrag eine solche Zahlung vorsieht. Der Einkauf verhandelt diese Klausel mit dem Anbieter. Die Architektur allein setzt sie nicht.

Das Gesetz streicht die Wechselgebühr und lässt die Zusage stehen

Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/2854 verbietet ab dem 12. Januar 2027 Wechselentgelte für den Vollzug des Anbieterwechsels. Artikel 2 Nummer 36 hält Standarddienstentgelte und Entgelte bei vorzeitiger Beendigung außerhalb dieses Verbots. Erwägungsgrund 89 hält fest, dass laufende Entgelte bis zum Vertragsende gelten können. Die Verordnung sagt nichts darüber, welche Standardentgelte der einzelne Vertrag bis zum Ende vorsieht. Sie hebt die monatliche Rechnung nicht auf.

Ein Unternehmen mit einer Mindestzusage bis Ende 2028 kann nach dem Stichtag weiter zahlen müssen. Die Zahlungspflicht kann die vereinbarte Nutzung während der Laufzeit oder eine vertraglich geregelte vorzeitige Beendigung betreffen. Maßgeblich sind die Vertragsklauseln, die über den 12. Januar 2027 hinaus gelten können.

Bei fortgesetzter paralleler Nutzung mehrerer Datenverarbeitungsdienste dürfen Entgelte für ausgehenden Datenverkehr nur die tatsächlich entstandenen Kosten dieses Transfers weiterreichen. Das steht in Artikel 34 Absatz 2. Ausgehender Datenverkehr sind die Daten, die die Plattform verlassen.

Ab dem 12. Januar 2027 gilt das Verbot für den Vollzug des Anbieterwechsels. Das reguläre Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ist dafür nicht maßgeblich.

AWS und Google knüpfen den Gratis-Transfer an den vollständigen Auszug

AWS beschreibt einen Verzicht auf Data-Transfer-Out-Gebühren, wenn Kunden die Anwendungen und Daten eines Dienstes vollständig aus AWS herausziehen. Die Anbieterseite nennt dafür den Begriff Workloads. AWS verlangt die Freigabe vor dem Umzug. Für einen Wechsel nach dem EU Data Act verlangt das Addendum den Antrag beim Customer Support mindestens zwei Monate vor Beginn und sieht grundsätzlich 30 Kalendertage für den Umzug mit Verlängerungsmöglichkeiten vor.

Google Cloud beschreibt den kostenlosen Exit nur für die Migration aller Anwendungen und Daten des betreffenden Dienstes. Die Ausstiegsanzeige bei Google Cloud, auf der Anbieterseite Exit Notice genannt, muss vor dem Transfer eingehen. Danach nennt die Seite, Stand 11. September 2025, 14 Tage Eingangsphase, danach 30 Tage für die Anbahnung und mindestens 30 Tage für den Umzug. Ein Teilabzug bei fortgesetzter Nutzung desselben Dienstes ist von diesem Programm ausgenommen. Andere Dienste von Google Cloud dürfen weiterlaufen, solange der betroffene Dienst vollständig wandert.

Der gemeinsame Punkt ist die Bindung an den vollständigen Auszug aus dem betroffenen Dienst. Der Unterschied liegt in den Fristen und im Antragsweg.

Was die Verlängerung entscheidet

Unternehmen mit einem Cloud-Vertrag, der vor dem 12. Januar 2027 verlängert wird oder über den Termin hinausläuft, stehen vor einer Vertragsfrage. Ob der Stichtag im eigenen Papier mehr bewirkt als die gestrichene Wechselgebühr, entscheidet sich an drei Stellen: am Ende der Laufzeit, an einer Mindestzusage über den Termin hinaus und am vorgesehenen Auszug des gesamten Dienstes.

Praxis-Check. Die Laufzeit zeigt, ob das Ende vor dem 12. Januar 2027 liegt oder danach. Die Ausstiegsklausel zeigt, welche Zahlung bei einer vorzeitigen Beendigung vorgesehen ist. Der Leistungsumfang zeigt, ob ein Teil der Anwendungen im selben Dienst bleibt. Bleibt er, greift der kostenlose Transfer von AWS und Google Cloud für diesen Dienst nicht.

Häufige Fragen

Gilt ab dem 12. Januar 2027 auch der kostenlose Ausstieg aus einem laufenden Commit?

Nein. Artikel 29 Absatz 1 erfasst Wechselentgelte für den Wechselvorgang. Artikel 2 Nummer 36 hält Standarddienstentgelte und Entgelte bei vorzeitiger Beendigung heraus. Ein Commit bleibt eine Mindestzusage über eine feste Laufzeit und damit Verhandlungssache zwischen Einkauf und Anbieter.

Was gilt, wenn nur ein Teil der Anwendungen eines Dienstes wandert?

Dann greift das kostenlose Transferprogramm nicht. Google Cloud nimmt eine Teilmigration bei fortgesetzter Nutzung desselben Dienstes aus. AWS beschreibt die Vergünstigung für den Abzug sämtlicher Daten eines Dienstes oder des gesamten Bestands.

Welche Fristen nennen AWS und Google Cloud für den kostenlosen Datentransfer?

Die Ausstiegsanzeige ist die Meldung des vollständigen Auszugs und heißt auf der Anbieterseite Exit Notice. Beim AWS-Verfahren nach dem EU Data Act muss der Antrag mindestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn beim Customer Support eingehen. Für den Umzug gelten grundsätzlich 30 Kalendertage mit Verlängerungsmöglichkeiten. Google Cloud nennt auf der Seite vom 11. September 2025 14 Tage Eingangsphase, danach 30 Tage für die Anbahnung und mindestens 30 Tage für den Umzug.

Bildquelle: KI-generiert (September 2026)

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