Höhere PUE-Grenzen und längere Fristen: Wie die EnEfG-Novelle die Rechenzentrums-Pflichten lockert
Die EnEfG-Novelle lockert die Effizienzpflichten für Rechenzentren: höhere PUE-Grenzen, längere Fristen und eine höhere Schwelle. Was das für Betreiber bedeutet.
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Am 24. Juni 2026 hat das Bundeskabinett die Novelle des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Sie lockert mehrere Pflichten für Rechenzentren, verlängert Fristen und hebt die Schwelle an, ab der ein Rechenzentrum überhaupt unter das Gesetz fällt. Für Betreiber bedeutet das Planungssicherheit. Kommunale Verbände sehen aufgeweichte Klimaziele. Ein Blick darauf, was wirklich drinsteht.
Das Wichtigste in Kürze
- PUE-Grenzwerte gelockert: Bestehende Rechenzentren müssen künftig einen PUE von 1,6 ab Mitte 2027 und 1,4 ab 2030 erreichen, statt der bisher geplanten 1,5 und 1,3. Bei Neubauten bleibt der strenge Wert von 1,2, die Frist zum Erreichen verdoppelt sich aber von zwei auf vier Jahre.
- Weniger Rechenzentren betroffen: Die Schwelle steigt von 300 Kilowatt Anschlussleistung auf 500 Kilowatt installierte IT-Leistung. Kleinere Anlagen fallen damit ganz aus dem Gesetz.
- Abwärme entschärft: Die verpflichtende Abwärmenutzung weicht einer bloßen Kosten-Nutzen-Analyse. Gleichzeitig läuft gegen Deutschland bereits ein EU-Verfahren wegen der verspäteten Umsetzung.
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Was sich bei den PUE-Grenzwerten ändert
Der Power Usage Effectiveness, kurz PUE, ist die zentrale Kennzahl des Gesetzes. Er misst, wie viel Strom ein Rechenzentrum über die reine IT-Last hinaus verbraucht, vor allem für Kühlung. Ein Wert von 1,2 heißt, dass auf jede Kilowattstunde Rechenleistung 0,2 zusätzliche Kilowattstunden für den Betrieb entfallen. Je näher an 1,0, desto effizienter.
Die Novelle nimmt hier Druck heraus. Für bestehende Rechenzentren steigt der geforderte Wert von 1,5 auf 1,6 ab Mitte 2027 und von 1,3 auf 1,4 ab 2030. Begründet wird das mit den Redundanzanforderungen älterer Anlagen, die sich nicht beliebig effizient trimmen lassen. Für Neubauten bleibt der strenge Wert von 1,2 bestehen, doch die Frist zum Erreichen wächst von zwei auf vier Jahre im Jahresdurchschnitt.
Genau an diesem Punkt hatte der Digitalverband Bitkom nachgebessert sehen wollen. Sein Argument: Ein PUE von 1,2 sei mit klassischer Umluftkühlung im laufenden Betrieb oft nicht erreichbar, ein Zielwert von 1,3 wäre realistischer gewesen. Die verlängerte Frist ist der Kompromiss, der davon übrig blieb.
| Vorgabe | Bisher geplant | Nach der Novelle |
|---|---|---|
| Bestand, PUE ab 2027 | 1,5 | 1,6 |
| Bestand, PUE ab 2030 | 1,3 | 1,4 |
| Neubau, Frist für PUE 1,2 | zwei Jahre | vier Jahre |
| Schwelle Anwendungsbereich | 300 kW Anschlussleistung | 500 kW IT-Leistung |
Wer künftig aus dem Gesetz fällt
Die vielleicht folgenreichste Änderung steht nicht bei den Grenzwerten, sondern bei der Definition. Bisher galt ein Rechenzentrum ab 300 Kilowatt Nennanschlussleistung als reguliert. Künftig zählt die installierte IT-Leistung. Die Schwelle liegt bei 500 Kilowatt. Damit fallen zahlreiche kleinere Anlagen komplett aus dem Anwendungsbereich.
Auch die Meldepflichten schrumpfen. Der Kreis der Rechenzentren, die ihre Kennzahlen berichten müssen, wird deutlich enger gezogen. Die bisherige Auskunftspflicht gegenüber Wärmenetzbetreibern entfällt. Im Gegenzug kündigt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an, künftig verstärkt Stichproben zu kontrollieren.
Der Streitpunkt: Abwärme und Klimaziele
An der Abwärme entzündet sich die Kritik. Bisher verpflichtete das Gesetz Betreiber grundsätzlich dazu, entstehende Abwärme zu vermeiden oder zu nutzen. Diese allgemeine Pflicht ersetzt die Novelle durch eine reine Kosten-Nutzen-Analyse ohne verbindliche Umsetzung. Kommunale Verbände warnen, dass damit wertvolle Informationen für die örtliche Wärmeplanung verloren gehen.
Auch bei der Stromversorgung wird gestreckt. Die Pflicht, den Verbrauch bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken, verschiebt sich von 2027 auf 2030. Die gestaffelten Mindestquoten für wiederverwendete Abwärme von 10 über 15 bis 20 Prozent bleiben zwar bestehen, werden aber von neuen Ausnahmen flankiert.
Der Bitkom nennt die Novelle eine teilweise Korrektur praxisferner Vorgaben. Zugleich mahnt der Verband, der PUE als alleiniger Maßstab greife ohnehin zu kurz, weil er nichts darüber aussage, woher der Strom komme oder was mit der Wärme geschehe. Die Wahrheit liegt zwischen beiden Lagern: mehr Realismus für die Betreiber, weniger Hebel für den Klimaschutz.
Warum die Zeit drängt
Über allem liegt ein europäischer Druck. Die zugrunde liegende EU-Effizienzrichtlinie hätte Deutschland bereits bis zum 10. Oktober 2025 umsetzen müssen. Weil das versäumt wurde, läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Die Novelle ist damit auch der Versuch, ein offenes Verfahren zu schließen.
Gleichzeitig positioniert sich die Bundesregierung als KI-Standort. Die im März 2026 beschlossene nationale Rechenzentrumsstrategie soll Ansiedlungen erleichtern. Effizienzauflagen, die als praxisfern gelten, passen schlecht zu diesem Ziel. Die Lockerungen sind also nicht nur Nachgeben, sondern auch Standortpolitik.
Was Betreiber jetzt tun sollten
Für die Praxis ergeben sich vier ruhige, aber klare Schritte.
- Einstufung prüfen. Wer nahe an der neuen 500-Kilowatt-Schwelle liegt, sollte die installierte IT-Leistung sauber ermitteln. Davon hängt ab, ob das Gesetz überhaupt noch greift.
- PUE-Fahrplan neu rechnen. Die verschobenen Grenzwerte und Fristen verändern die Investitionsplanung für Kühlung und Modernisierung. Der gewonnene Spielraum lässt sich gezielt einsetzen.
- Abwärme trotzdem denken. Auch ohne harte Pflicht bleibt Abwärmenutzung ein Standort- und Imagefaktor. Kommunen und Kunden fragen zunehmend danach.
- EU-Zeitplan beobachten. Solange das Vertragsverletzungsverfahren läuft, kann sich am Zeitplan noch etwas bewegen. Wer die Entwicklung verfolgt, wird nicht überrascht.
Häufige Fragen
Was ist die EnEfG-Novelle?
Die Novelle ist eine Änderung des deutschen Energieeffizienzgesetzes, die das Bundeskabinett am 24. Juni 2026 beschlossen hat. Sie setzt eine EU-Richtlinie um und lockert dabei mehrere Effizienzpflichten für Rechenzentren.
Welcher PUE-Wert gilt künftig für Bestandsrechenzentren?
Ein PUE von 1,6 ab Mitte 2027 und 1,4 ab 2030. Bisher waren 1,5 und 1,3 vorgesehen. Für Neubauten bleibt der Wert 1,2, die Frist dafür verdoppelt sich auf vier Jahre.
Fällt mein Rechenzentrum noch unter das Gesetz?
Maßgeblich ist künftig die installierte IT-Leistung. Erst ab 500 Kilowatt greift das Gesetz, vorher waren es 300 Kilowatt Anschlussleistung. Kleinere Anlagen fallen aus dem Anwendungsbereich.
Warum wird das Gesetz gerade jetzt geändert?
Deutschland hätte die zugrunde liegende EU-Effizienzrichtlinie bis Oktober 2025 umsetzen müssen. Wegen der Verspätung läuft ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Die Novelle soll dieses Verfahren beenden.
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Bildquelle: KI-generiert (Juli 2026)

