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DMA-Strafe gegen Google: 890 Mio. Euro

DMA-Strafe gegen Google: 890 Mio. Euro. 460 Mio. für die Suche, 430 Mio. für den Play Store. 60-Tage-Frist und Anti-Steering.

Von Alec Chizhik 23. Juli 2026 6 Minuten Lesezeit
DMA-Strafe gegen Google: 890 Mio. Euro

Die EU-Kommission verhängt gegen Google eine DMA-Strafe von 890 Millionen Euro: 460 Millionen für Self-Preferencing in der Suche, 430 Millionen für den Play Store. Für SaaS- und Cloud-Teams zählt weniger die Summe als die 60-Tage-Frist – und welche Hebel sich in Discovery und App-Vertrieb jetzt real öffnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Verstöße, eine Rechnung. 460 Millionen Euro treffen Self-Preferencing in der Google-Suche, 430 Millionen den Play Store – zusammen 890 Millionen Euro laut Kommission und Berichterstattung vom 23. Juli 2026.
  • 60 Tage Umbau, sonst Zwangsgeld. Google muss die Bevorzugung eigener Dienste in der Suche innerhalb von 60 Tagen abbauen. Bei Verzug drohen regelmäßige Strafzahlungen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes.
  • Hebel für ISVs und SaaS. Anti-Steering im Play Store und diskriminierungsfreies Ranking in der Suche sind keine juristischen Fußnoten – sie ändern, wie Apps Kunden informieren und wie Discovery-Layer Wettbewerb zulassen müssen.

Verwandt:AWS und Azure unter EU-Aufsicht: Der Lock-in wackelt  /  EU Data Act macht Cloud-Portabilität Pflicht

Zwei Verstöße, eine Gatekeeper-Rechnung

Brüssel hat Google als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act (DMA) im Visier – diesmal mit zwei klar getrennten DMA-Blöcken statt einer allgemeinen Kartellstrafe. Block eins: die Suche. Google sei verpflichtet, eigene Dienste nicht gegenüber Drittanbietern zu bevorzugen. Genau das passiere nach Analyse der Kommission andauernd – über verbesserte Darstellungen, Filter und Platzierungen ganz oben auf der Ergebnisseite.

Block zwei: der Google Play Store. Entwickler müssten Nutzer kostenlos über günstigere externe Angebote informieren und dorthin leiten können. Die Kommission wirft Google vor, diese Kommunikation und Weiterleitung zu behindern oder mit Gebühren zu belegen, die über das DMA-Zulässige hinausgehen. 430 Millionen Euro stehen auf diesem Konto.

Die Summe 890 Millionen Euro wirkt groß – im DMA-Rahmen sind bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes möglich. Entscheidend ist der Vollzugston: zahlen und umbauen. Wer den DMA bisher als „Papier mit Frist“ gelesen hat, sieht hier den nächsten Schritt: konkrete Produkt- und Vertriebsregeln mit Uhr und Zwangsgeld.

Self-Preferencing: wenn die Suche die eigene Regalfläche bevorzugt

Self-Preferencing klingt abstrakt. In der Praxis heißt es: Die Plattform, die den Marktplatz der Aufmerksamkeit betreibt, schiebt die eigenen lizenzierten Module nach vorn. Die Tagesschau nennt als Beispiel Sport-Events: Bei der Suche nach einem WM-Spiel erscheine häufig zuerst eine von Google lizenzierte Info-Box, bevor unabhängige Websites zum Ereignis sichtbar würden. Ähnliche Muster nennt die Kommission für Übersetzung sowie für Hotel-, Restaurant-, Flug- und Bahn-Suche.

Für Cloud- und SaaS-Teams ist der Mechanismus relevanter als der Sport-Use-Case. Discovery ist Infrastruktur. Wer in der Suche als „Antwort-Layer“ sitzt – mit Boxen, Filtern und Rich Results – steuert Traffic, Conversion und Markenreichweite, ohne den eigentlichen Service zu betreiben. Der DMA verlangt dafür transparente, faire und diskriminierungsfreie Ranking-Kriterien. Das ist die gleiche Logik, die bei Cloud-Marketplaces und Partner-Stores unter „faire Listung“ firmiert – nur hier am massivsten Consumer-Einstiegspunkt.

Wichtig: Das ist kein reiner SEO-Tipp. Es ist ein Plattform-Architektur-Thema. Wenn Gatekeeper eigene Verticals (Maps, Flights, Hotels, Translate) strukturell besser stellen, werden Drittanbieter-APIs und spezialisierte SaaS-Suchen systematisch benachteiligt – unabhängig von Qualität und Preis.

// Metric
890 Mio. €
DMA-Gesamtstrafe: 460 Mio. € für Self-Preferencing in der Suche plus 430 Mio. € für den Play Store.
// Quelle: Tagesschau / ARD Brüssel, 23.07.2026

Play Store: Anti-Steering wird zum ISV-Hebel

Der zweite Block trifft den Vertriebskanal, über den unzählige B2B- und B2C-Apps Nutzer erreichen. Laut Kommission hält Google europäische Nutzer im Unklaren darüber, dass Features – etwa für Online-Games – über externe Plattformen oft günstiger zu haben sind. Der DMA verlangt: Entwickler müssen über alternative Angebote informieren und Nutzer dorthin leiten können, etwa auf Websites oder in andere Stores.

Das ist Anti-Steering in Reinform. Für ISVs und SaaS-Anbieter mit Mobile-Client ändert sich die Verhandlungsmacht: Wer bisher nur im Store-Ökosystem preisen und kommunizieren durfte, bekommt einen rechtlichen Anker für externe Billing-Pfade und transparente Preisvergleiche – sofern Google die Vorgaben umsetzt und nicht mit DMA-widrigen Gebühren ersetzt. Genau diese Gebührenpraxis kritisiert die Kommission als zweiten Hebel der Behinderung.

Parallel zu Cloud-Marketplaces (Private Offers, Partner-Marge, Sideloading von Deals) gilt: Wer den Kanal kontrolliert, kontrolliert die Marge. Der DMA zwingt Gatekeeper, diese Kontrolle zu begrenzen. Teams sollten intern klären, welche In-App-Käufe, Subscriptions und Enterprise-Upgrades sie künftig außerhalb des Stores kommunizieren wollen – und welche Compliance- und Fraud-Checks dann in der eigenen Pipeline landen.

Google kontert – die 60-Tage-Uhr läuft trotzdem

Kent Walker, President of Global Affairs und Chief Legal Officer bei Google und Alphabet, nennt die DMA-Umsetzung schädlich für täglich genutzte Dienste. Um Vorgaben zu erfüllen, müssten Echtzeit-Suchfunktionen weichen – etwa sofortige Preisangebote und Verfügbarkeit von Hotels, Flügen und Restaurants. Im Play Store müsse man Sicherheitsfunktionen abbauen. Regulierung solle Produkte verbessern, nicht verschlechtern.

Das ist die klassische Trade-off-Erzählung: Nutzerkomfort und Safety versus Wettbewerb und Wahlfreiheit. Die Kommission priorisiert Transparenz und Wahlfreiheit der Verbraucher. Unabhängig davon, wessen Framing man teilt, operativ zählt die Frist: Self-Preferencing in der Suche muss innerhalb von 60 Tagen abgebaut werden. Sonst drohen laufende Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes – ein Hebel, der deutlich aggressiver skaliert als eine einmalige Buße.

Einordnung ohne Vermischung: Die 4,1-Milliarden-Euro-Android-Entscheidung des EuGH (Bericht Anfang Juli 2026) ist ein anderer Rechtsstrang. Ebenso die DSA-Strafe gegen AliExpress. Hier geht es um DMA-Pflichten für einen designierten Gatekeeper in Suche und App-Store – mit Produktumbau, nicht nur mit Zahlung.

Was SaaS- und Cloud-Teams jetzt prüfen

Wer AWS- und Azure-Aufsicht unter dem DMA schon als Cloud-Thema gelesen hat, kennt den Grundton: Gatekeeper-Regeln greifen in Lock-in und Plattformmacht ein. Der Google-Fall verschiebt den Fokus von IaaS auf Discovery und Distribution. Praktisch lohnt ein kurzer Check – als Roadmap-Input, ohne Panikmodus:

  • Play-Kommunikation: Dürfen eure Apps Nutzer auf externe Preise, Web-Checkout und Enterprise-Deals hinweisen – und tut ihr es bereits, sobald Google die Regeln freigibt?
  • Billing-Split: Welche Subscriptions bleiben im Store, welche wandern in den eigenen Checkout (Steuer, Fraud, Support)?
  • Search-Visibility: Hängt euer Traffic an Google-Verticals (Flights, Hotels, Local)? Dann monitoren, wie sich Ranking-Boxen und Drittanbieter-Slots nach dem Umbau verschieben.
  • Marketplace-Analogie: Dieselben Anti-Steering- und Fair-Listung-Fragen gelten für Cloud-Marketplaces und Partner-Portale – die DMA-Logik ist übertragbar, auch wenn der Adressat Google heißt.
  • Compliance-Kalender: 60 Tage ab Entscheidung sind kein „irgendwann“. Setzt einen Review-Termin für Store-Policy, In-App-Messaging und SEO/AEO-Abhängigkeiten.

Der Data Act (Cloud-Portabilität) und die Aufsicht über Hyperscaler bleiben parallel laufende Baustellen. Wer Plattform-Risiken bündelt, legt Search/Play, Cloud-Switch und Marketplace-Marge in ein gemeinsames Register – mit Owner und Datum, nicht als Slack-Thread.

Häufige Fragen

Wofür zahlt Google die 890 Millionen Euro?

Laut EU-Kommission und Berichterstattung vom 23. Juli 2026: 460 Millionen Euro wegen Self-Preferencing eigener Dienste in der Google-Suche und 430 Millionen Euro wegen Verstößen im Google Play Store (Behinderung von Informationen und Weiterleitungen zu günstigeren externen Angeboten bzw. unzulässige Gebühren).

Was ist Self-Preferencing unter dem DMA?

Gatekeeper dürfen eigene Produkte und Dienste in Rankings und Oberflächen nicht systematisch besser stellen als vergleichbare Angebote von Dritten. Der DMA verlangt transparente, faire und diskriminierungsfreie Kriterien – etwa bei Suchergebnissen und hervorgehobenen Info-Boxen.

Was ändert sich für App-Entwickler im Play Store?

Der DMA will Anti-Steering durchsetzen: Entwickler sollen Nutzer kostenlos über alternative, oft günstigere Bezahl- und Vertriebswege informieren und dorthin leiten können. Ob und wie schnell Google das umsetzt, steuert die Abhilfe- und Zwangsgeld-Logik der Kommission mit.

Was passiert, wenn Google die 60-Tage-Frist reißt?

Nach Angaben der Kommission drohen dann regelmäßige Strafzahlungen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes – zusätzlich zur bereits verhängten Buße. Das soll den Produktumbau erzwingen, nicht nur die Zahlung.

Ist das dasselbe wie die Android-Milliardenstrafe?

Nein. Die 4,1-Milliarden-Euro-Entscheidung rund um Android ist ein separater Wettbewerbsfall. Die 890 Millionen Euro vom 23. Juli 2026 beziehen sich auf DMA-Pflichten in Suche und Play Store.

Bildquelle: KI-generiert (Juli 2026)

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